Die Corona-Pandemie stellt uns als Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Die Politik fährt auf Sicht. Maßnahmen, die in den letzten Wochen getroffen und stetig verändert wurden, sind wichtig. Sie sind wichtig, um unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen zu bringen und um die Gesundheit und das Leben aller zu schützen. Dennoch müssen sie auch verhältnismäßig sein.
Wir müssen vorsichtig sein und dürfen die Politik nicht unter einen Generalverdacht stellen. Aber trotzdem müssen wir wachsam sein. Es kann und darf nicht sein, dass Demonstrationen, die unter der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen, durch die Polizei geräumt werden. So, wie es in den vergangenen Tagen zum Beispiel in Halle geschehen ist.
Versammlungen sind tragende Säulen einer funktionierenden Demokratie. Dass Sie in Zeiten der Corona-Pandemie nicht regulär stattfinden können, ist klar. Dass sie aber gar nicht stattfinden dürfen, ist nicht tragbar. Auch in Krisenzeiten – gerade in Krisenzeiten – ist die kollektive Meinungsäußerung durch die Zivilbevölkerung unverzichtbar.
Wir begrüßen in diesem Sinne, dass in der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erklärt wird, dass zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und wegen der Bedeutung des Versammlungsgrundrechts für Versammlungen in geschlossenen Räumen, unter freiem Himmel und für Aufzüge im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen durch die Versammlungsbehörde erteilt werden können.
Auch begrüßen wir die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu den Demonstrationsverboten in Gießen und Stuttgart, die besagen, dass Demonstrationen nicht grundsätzlich untersagt werden dürfen.
Wir fordern, dass Demonstrationen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ausnahmslos stattfinden dürfen und nicht durch die Behörden verhindert werden.