§218 Abschaffen! Schwangerschaftsabbrüche sind Gesundheitsversorgung.

Am Freitag wurde Paragraph 219a aus dem Strafgesetzbuch abgeschafft. Das ist ein wichtiger feministischer Erfolg, denn der Paragraph machte die Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche strafbar. Dabei ist der Zugang zu medizinischen Informationen Grundlage um so wichtige Entscheidungen überhaupt treffen zu können.

Der nächste Schritt muss jetzt die Abschaffung des Paragraphen 218 sein. Dieser kriminalisiert einen Schwangerschaftsabbruch mit bis zu 3 Jahren Haft. Diese Regelung ist gefährlich und übergriffig. Denn auch wenn es Ausnahmeregelungen gibt, ist sie ein unvertrebarer Eingriff des Staates in die Selbstbestimmung von Menschen mit Uterus. Es soll selbstverständlich Regelungen für solche gesundheitlichen Eingriffe geben. Diese erfordern aber ausschließlich eine medizinische Einschätzung und haben im Strafgesetz nichts zu suchen.

Man kann Abtreibungen nicht abschaffen, man kann sie nur in den illegalen Raum verschieben. Dies würde vor allem für von Armut betroffenen Frauen eine Gefahr darstellen. Aufgrund der momentanen Regelung bieten nur sehr wenige Praxen einen Schwangerschaftsabbruch an und Menschen, die es sich nicht leisten können, weit zu reisen, greifen dann in ihrer Verzweiflung zu unsicheren, eventuell sogar lebensgefährlichen Methoden.

Wir zeigen uns deshalb auch solidarisch mit den Menschen in den USA, denen diese grundlegende Selbstbestimmung vorgestern abgesprochen wurde. Das Urteil des Supreme Court, welches es den Bundesstaaten ermöglicht, Abbrüche komplett zu verbieten, ist schlichtweg ein Skandal. Es gibt tausend traumatisierende Gründe warum ein Mensch eine Abtreibung brauchen könnte aber auch der einfache Grund „ich bin schwanger, möchte aber kein Kind.“ sollte ausreichend sein, um diese Schwangerschaft beenden zu können.

Für das Recht auf Selbstbestimmung! Jetzt Paragraph 218 abschaffen!

Bild: Sarah Einzel

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