Im Folgenden findet ihr einige Infos zu Anträgen und Bewerbungen. Für ausführlichere Erläuterungen, schaut gern in die Geschäftsordnung (Antragsgrün).
Anträge
Nach der Einbringung eines Antrags habt ihr die Möglichkeit gegen diesen Antrag zu sprechen. Dafür habt ihr genauso lang Zeit, wie für die Einbringung vorgesehen ist. Nach Einbringung und Gegenrede habt ihr außerdem die Möglichkeit, einen Debattenbeitrag zum Antrag einzubringen, z.B. um zu erklären, warum ihr diesen Antrag besonders wichtig findet und die Versammlung ihn annehmen sollte. Auf jeden befürwortenden Beitrag, kann ein Redebeitrag gegen den Antrag geäußert werden.
Im Folgenden findet ihr die Einbringungszeit für Anträge.
Leitanträge: 7 Minuten
Satzungsänderungsanträge: 3 Minuten
Inhaltliche Anträge: 3 Minuten
Änderungsanträge: 2 Minuten
Debattenbeiträge: 2 Minuten
Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit per Handzeichen. Sie können geheim durchgeführt werden, wenn min. 1 stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag dazu vor Öffnung der Abstimmung stellt.
Aktuelle Politische Lage & Freie Aussprache
Am Samstag habt ihr zum Tagesordnungspunkt „Aktuelle Politische Lage“ die Möglichkeit, euch zu momentanen weltpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen zu äußern. Dafür habt ihr jeweils 3 Minuten Zeit.
Am Sonntag habt ihr die Möglichkeit, euch in der Freien Aussprache nach dem Rechenschaftsbericht des Landesvorstands zur Arbeit im Landesverband zu äußern, Kritik oder Lob auszusprechen. Dafür habt ihr auch jeweils 3 Minuten Zeit.
Wahlen
Im Folgenden findet ihr die Vorstellungszeit für Bewerbungen.
Landessprecher*innen: 6 Minuten
Landesschatzmeister*in: 6 Minuten
Politische Geschäftsführung des Landesvorstands: 6 Minuten
Genderpolitische*r Sprecher*in und Beisitzer*innen im Landesvorstand: 3 Minuten
sonstige Ämter des Landesverbands (Kampagnenteam): 2 Minuten
Mitglieder dürfen Fragen an die Bewerber*innen stellen. Entweder sie stellen diese schriftlich vor Beginn der Vorstellung oder mündlich danach. Das Präsidium schlägt eine Maximalanzahl an Fragen vor. Die Bewerber*innen haben max. 1 Minute pro Frage und insgesamt max. 2 Minuten zur Beantwortung aller Fragen Zeit.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang min. 51% der gültigen Stimmen erhält. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze und bleiben im ersten Wahlgang Plätze unbesetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen (mehr Ja- als Nein-Stimmen) erhält. Bei Delegiertenwahlen ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichend. Ersatzdelegierte brauchen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen um gewählt zu sein.