Selbstverständnis des Bundesverbands

Umwelt und Ökologie

LANDWIRTSCHAFT

Die Bereitstellung von Nahrung durch Landwirtschaft ist unabdingbare Grundlage für unser Leben. Ziel muss daher sein, auch in Zukunft die Ernährung der Weltbevölkerung nachhaltig sicherzustellen. Die derzeitige intensive Landwirtschaft jedoch basiert auf dem endlichen Rohstoff Erdöl, welcher zur Kunstdüngerherstellung und zu Pestiziden benötigt wird. Unachtsamkeit mit der Natur gefährdet fruchtbares Ackerland. Viel zu oft wird Kultivierung als Kampf gegen die Natur missverstanden, wo doch gerade auch unscheinbare Organismen einen wichtigen Beitrag für die Fruchtbarkeit der Böden oder das ökologische Gleichgewicht leisten. Ein Umdenken wird früher oder später zwingend erforderlich sein; dabei helfen modernste Erkenntnisse in der Erforschung des ökologischen Landbaus, denn gerade diese Bewirtschaftungsart erfordert viel Verständnis für die natürlichen Abläufe. Thüringen hat dabei durch Gesetzgebungs- und Förderkompetenzen sowie Einflussmöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene die Gelegenheit, mit gutem Beispiel voranzugehen. Konkret umfasst dies inhaltlich:

  • Verbot des Anbaus gentechnisch manipulierter Pflanzen. Gentechnik führt zu marktbeherrschenden Stellungen weniger Konzerne. Neben der freien Verfügbarkeit von Saatgut ist auch die Vielfalt bedroht, Sortenvielfalt jedoch ist ein unabdingbarer Schutz vor Missernten. Unserer Meinung nach stellt die Natur die besten Schutzmechanismen bereit, alte Saatgutsorten sind regional ans Klima angepasst und Gefahren bei der Wechselwirkung mit der Natur sind ausgeschlossen.
  • Abkehr von Kunstdüngern und industriellen Spritzmitteln, welche auf Erdöl basieren. Stattdessen sollte eine Wiederbelebung natürlicher Nährstoffkreisläufe z.B. durch natürliche Düngung mit stickstoffbindenden Pflanzen erfolgen, Schädlingsbekämpfung braucht natürlichere Wege durch Fressfeinde, resistente Sorten oder biologisch produzierte und abbaubare Spritzmittel. Zum Beispiel Integrierter Anbau ist dabei ein Weg in die richtige Richtung.
  • Viehhaltung extensivieren. Neben artgerechter Haltung spielen auch Fragen des Flächenverbrauches, der Futtermittelbereitstellung und der Umweltbelastung durch zu viele Tiere auf engem Raum eine große Rolle für künftige Landwirtschaft. Unserer Ansicht nach sind tierische Produkte nicht Teil der Grundversorgung und daher nicht subventionswürdig. Futtermittelimporte lehnen wir ab, Viehhaltung ist stattdessen regional zu organisieren, wobei vor allem zum Getreideanbau nicht nutzbare Flächen so eine Möglichkeit zur Nutzung böten. Fleischexporte betrachten wir skeptisch, da durch sie oft regionale Märkte zerstört werden.
  • Klonen als Mittel zur Tierzucht gehört verboten. Wir setzen auf die Rettung alter Nutztierrassen und die Verfolgung nachhaltigerer Züchtungsziele wie Gesundheit, Widerstandsfähigkeit, zumal Vielfalt auch hier vor Seuchen schützt. Präventive Medikamentenzuführung ist ein Produkt der Massentierhaltung und belastet Mensch und Umwelt. Erst duch Extensivierung sind fallgerechte Behandlungen, wie wir sie fordern, möglich.
  • Naturerhalt. Die Bewirtschaftung von Land durch den Menschen hat neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen. Diese Vielfald der Kulturlandschaft ist zu retten. Einer dieser Lebensräume sind Hecken zwischen verschiedenen Feldern: Neben der Funktion als Lebensraum bieten sie auch einen Schutz vor Erosion. Da in Thüringen oftmals riesige Ackerflächen ohne Hecken existieren, besteht hier ein hoher Korrekturbedarf.
  • Die Kosten, die der Allgemeinheit durch die Umweltverschmutzung durch konventionelle Landwirtschaft und Tierhaltung entstehen, sollen nicht länger von SteuerzahlerInnen beglichen werden. Die verursachenden Agrar-Betriebe müssen durch Gebühren für die von ihnen verursachte Verschmutzung aufkommen.

Manche Forderungen sind durch gesetzliche Regelungen umsetzbar, andere erfordern Weiterbildungen für Landwirte, wiederum andere Maßnahmen brauchen konkrete finanzielle Förderung. Subventionen im Bereich der Landwirtschaft sollten daher zukünftig nur noch für ökologische Maßnahmen verwendet werden.

UMWELTSCHUTZ

Intakte Natur und Landschaft sind wichtige Elemente zur Erholung und zum Anlocken von Touristen. Die Einrichtung von Biosphärenreservaten ist von daher erstrebenswert, in der Erhaltung bedarf es bester Förderung. Doch auch außerhalb von Naturschutzgebieten existieren seltene Tier und Pflanzenarten. Da die Menschliche Nutzung der Landschaft nicht komplett aufgegeben werden kann, sind einzelne Tierschutzprojekte (z.B. für den Feldhamster) eine notwendige Ergänzung zu naturbelassenen Zonen.

Es gibt jedoch auch eine Reihe von Industrieinteressen, die Umweltinteressen entgegenstehen. Wir wenden uns entschieden gegen kurzfristige Profite, die mit unabsehbaren Folgen verbunden sind. Versalzene Flüsse oder Gefahren für das Grundwasser durch riskante Bergbaumethoden (z.B. Fracking zur Erdgasgewinnung) sind unbedingt zu verhindern. Auch CCS (unterirdische Kohlenstoffspeicherung) lehnen wir aus Gründen der Sicherheit, sowie wegen fraglicher Wirksamkeit auf Dauer und unverhältnismäßigem Energieeinsatz ab. Von daher sind auch Erkundungen z.B. im Thüringer Becken zu unterlassen.

Atommüll wird meist unbemerkt in unsicheren Behältnissen durchs Land gefahren. Diese Gefährdung von Umwelt und Natur nehmen wir nicht hin! Transporte von strahlendem Müll sind so sicher wie möglich, so selten wie es nur geht und am Besten nur zum Abwickeln der verbleibenden Kernkraftwerke und Beliefern eines nach geologischen Kriterien bestimmten Endlagers durchzuführen. Solange dies nicht gegeben ist, lehnen wir die Transporte ab.

ENERGIE

Da gerade Industrieländer für den Klimawandel verantwortlich sind, steht auch Thüringen in der Pflicht, seinen Energiehaushalt auszugleichen. Öffentliche Gebäude sollten deshalb z.B. ihre Dächer für Solaranlagen nutzbar machen. Die Energiewende bietet zudem die Möglichkeit für Thüringen als Technologiestandort für erneuerbare Energien. Diese Chance gilt zu bewahren und nicht verstreichen zu lassen.

VERKEHR

Die GRÜNE JUGEND Thüringen betrachtet den Ausbau des Straßennetzes mit Ausnahme einzelner Ortsumgehungsprojekte als abgeschlossen. Wir fordern einen Stopp neuer Straßenbauprojekte, da bereits die Instandhaltung bestehender Strecken Unsummen verschlingt. Wir fordern einen Stopp neuer Straßenbauprojekte, da bereits die Instandhaltung bestehender Strecken Unsummen verschlingt. Auf Autobahnen und 4-spurigen Schnellstraßen setzen wir uns für ein allgemeines Tempolimit von 120 km/h ein, auf 2-spurigen Strecken außerorts für ein Tempolimit von 90 km/h.

Das Auto als Fortbewegungsmittel ist die unökologischste Art der Fortbewegung. Vor allem die größten Spritschlucker sollten ohne Rücksicht auf die deutsche Autoindustrie strafbesteuert statt gefördert werden, für Verbrauchssiegel darf nur die Transportleistung (Personenzahl, Gepäck), nicht aber das Gewicht des Autos ein Kriterium sein.

Um mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, brauch es attraktiver Angebote im Nah- und Regionalverkehr, je nach Region auf möglichst effektive Weise durch Sammeltaxis, Busse, Straßenbahnen oder Anbindung an Regionalzüge, wobei vorhandene Strukturen in Nutzung bleiben sollten. Eine Ausdünnung des Angebotes muss auf jeden Fall verhindert werden, da Regionalbahnen auch eine attraktive Anbindung an den Fernverkehr möglich machen. Großprojekte für den Fernverkehr auf der Schiene müssen ohne staatliche Unterstützung auskommen, da die Menschen vor Ort meist keinen Nutzen von ihnen haben. Stattdessen sollten Gelder in den viel kostengünstigeren Ausbau von Regionalverkehrsstrecken gesteckt werden, um regelmäßigere Fahrplantakte zu ermöglichen. Wir fordern das Land Thüringen auf, sich verstärkt für die Ausschreibung länderübergreifender Regionalbahnstrecken stark zu machen, da derzeitige Streckenführungen meist direkt hinter der Landesgrenze enden und vor allem in Regionen nahe von Landesgrenzen unter schlechter Anbindung leiden. Wir stehen zudem für die Vision eines kostenlosen ÖPNV, eine Senkung der Preise auf ein attraktives Level/Niveau ist ein Weg dorthin; es muss dabei darüber nachgedacht werden, solche Ziele durch Besteuerung umweltschädigender Verhaltensweisen (u.a. des Autoverkehrs) zu finanzieren. Da Attraktivität auch mit Zuverlässigkeit einhergeht, sind vor allem Schienenunternehmen aufgefordert, für Winterfestigkeit Vorsorge zu treffen. Als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln propagieren wir Carsharing als Alternative zum eigenen Auto.

Fahrradverkehr ist für uns nicht nur eine Frage von Touristenradwegen. Vielmehr muss das Fahrrad als alltägliches Fortbewegungsmittel für kürzere Strecken gefördert werden. Die Berücksichtigung der Belange des Fahrradverkehrs gleich bei der Planung von Straßenneugestaltungen in Städten spart Geld. Auch reichen oft in Innenstädten die Fahrradstellplätze nicht mehr aus. Dort, wo keine Fahrradwege vorhanden sind, ist eine Absenkung des Tempolimits vorzunehmen, also auch außerorts auf Straßen, die Vororte mit urbanen Zentren verbinden. Ein weiterer kostenlos gangbarer Weg der Fahrradförderung wäre auch eine Anpassung der Ampelphasen an den Radverkehr, welcher bereits in einigen Städten von Deutschlands Nachbarn gegangen wurde. Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen entstehen jedoch häufig dadurch, dass für die Fahrradnutzung weder auf Straße noch auf Gehsteig vertretbare Lösungen existieren.

Immer wieder gab und gibt es Städte, die sich durch Regionalflughäfen aufzuwerten suchten (Erfurt-Weimar, Leipzig-Altenburg). Mangels Ausnutzung sind diese Anlagen jedoch Millionenschlucker und wären nur durch eine Ausweitung des Betriebes rentabel. Da jedoch das Flugzeug gerade auf kurzen Strecken ein enorm unökologisches Fortbewegungsmittel darstellt, halten wir eine Streichung aller Subventionen mit Inkaufnahme der Schließung kleiner Flughäfen für die sinnvollste Maßnahme.

Im Bereich Warenlogistik stehen wir ganz klar für eine Förderung des Schienengüterverkehrs auf Langstrecken. LKW-Transporte sind vor allem für Kurzstrecken sinnvoll. Gigaliner lehnen wir auf unseren Straßen ab, da sie ein Verkehrsrisiko und eine unökologische Konkurrenz zum Schienengüterverkehr darstellen.

Information, Mitbestimmung, Persönlichkeitsrechte

Demokratie durchlebt einen Wandlungsprozess. Neue Formen der Mitbestimmung wie das Konzept der „Liquid Democracy“ schaffen Anreize sich stärker an politischer Entscheidungsfindung zu beteiligen. bei der jeder Beteiligte entweder selbst wählen oder seine Stimme jemand anderem übertragen kann. Dabei kann sich die Übertragung auch nur auf einzelne Entscheidungen und Bereiche erstrecken, in denen der Wähler einer anderen Person mehr Entscheidungskompetenz zutraut. Die Übertragung ist jedoch nur temporär und kann jederzeit aufgehoben werden. Durch die zunehmende Verbreitung elektronischer Kommunikationsmittel kann dieses Verfahren zu mehr Bürgerbeteiligung, gerade in ländlichen Regionen wie in Thüringen, führen.

Zu den Leitlinien grüner Netzpolitik als Querschnittsthema gehören darüber hinaus fairer Zugang, Barrierefreiheit, Netzneutralität, eine Informationsfreiheit 2.0 und ein ökonomisch vielfältiges Netz ohne Monopole, Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung. Diese werden im folgenden vorgestellt.

Ausgehend von der Bürgerrechtsbewegung in den neuen Bundesländern setzen wir uns für den Erhalt der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter ein. Dabei hat der Schutz des Individuums vor dem Zugriff des Staates oberste Priorität. So stehen wir eindeutig gegen eine verdachtslose, anlasslose Speicherung von Personenbezogenen Daten (Vorratsdatenspeicherung). Sie ist weder ein effektives noch effizientes Mittel zur Verbrechensbekämpfung. Vielmehr erfordert diese eine bessere Ausstattung und Ausbildung der Vollzugsbeamten um im konkreten Verdachtsfall aktiv zu werden. Gleichzeitig muss der Datenschutz an die Bedingungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden und auch für private Akteure wie (internationale) Unternehmen gelten.

Auch den „Elektronischen EntgeltNachweis“ (ELENA) sehen wir kritisch. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet für jeden ihrer Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz an die zuständigen Arbeits- und Sozialämter zu übermitteln um deren Anrecht auf Sozialleistungen zu prüfen. In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Generell begrüßen wir die Verschlankung und Vereinfachung der öffentlichen Verwaltungsvorgänge. Effizienz und daraus resultierende Einsparungen dürfen jedoch nicht als Mittel zur Aushöhlung des Datenschutzes herhalten. Dezentrale Datenhaltung und eine Unmöglichkeit der Zusammenführung verschiedener Datenquellen zu einem Gesamtprofil sollen die Grundlinien bilden.

Ein weiterer Aspekt des Verhältnisses von Staat und Bürgern betrifft die von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellten Daten. Hier streben wir einen möglichst umfangreichen Zugang an, um so Transparenz über Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung herzustellen (Open Data und Open Government). Wir sind darüber hinaus der Überzeugung, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung wieder der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird (Open Access).

Auf der anderen Seite fordern wir eine verstärkte Nutzung gemeinschaftlich erstellter (freier) Software und offenen Datenformaten um nicht nur einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und soziale Teilhabe zu ermöglichen, sondern ebenfalls zu erheblichen Kosteneinsparungen in der öffentlichen Verwaltung und regionaler Beschäftigung zu kommen. Weiterhin trägt dieses Modell zur Prävention von (teuren) Monopolen und lokalen Innovationen für Thüringen bei.

Bildung

Die GRÜNE JUGEND Thüringen fordert, dass folgende Punkte zu Grundsätzen der bundesweiten Bildung von Schülern und Studenten werden:

  • Demokratie: Junge Menschen sollen sich möglichst früh als aktiven Teil der Gesellschaft wahrnehmen, schon bevor sie selbst in allen Rechten und Pflichten Teil der Gesellschaft sind. Zu dieser Wahrnehmung zählen ein frühes Mitbestimmungsrecht in Entscheidungen, die ihren persönlichen Alltag betreffen, eine frühe Sensibilisierung für die Bedeutungstragweite von politischen Ereignissen und eine größere Selbstständigkeit innerhalb der Bildungsstätten mit eigenen Entscheidungskompetenzen.So soll ein Ziel von Bildungseinrichtungen sein, jungen Menschen einen geschützten Rahmen zum Erlernen von demokratischen Kompetenzen zu bieten, um sie gleichzeitig zu selbständigen Bürgern zu erziehen.
  • Umfassende Bildung: zu einer umfassenden Bildung zählt unter anderem politische Bildung, ein Bewusstsein für Ernährung und Gesundheit, ein Bewusstsein für Umwelt und Gesellschaft, ein geschlechtersensibler Umgang, die Kenntnis von Kulturpraktiken und die Fähigkeit, diese bewusst zu nutzen, sowie die möglichst frühe Teilhabe an Entscheidungsprozessen, die die Jugendlichen betreffen, um sie früh zu mündigen Bürgern zu erziehen. Als umfassende Bildung ist aber nicht die gymnasiale Bildung alleine zu verstehen.
  • Individualität: auf Basis der individuellen Interessen und Fähigkeiten der Kinder soll ihnen ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Bildung geboten werden, wobei auch die Möglichkeiten, viele Interessensbereiche zu erkunden, stets offen bleiben soll. Dabei soll das Handwerk seine Bedeutung durchaus nicht verlieren und der Kontakt damit sollte nicht auf die Regelschulen begrenzt bleiben. Bildungseinrichtungen sollen Kinder und Jugendliche beim Erkunden ihrer Fähigkeiten unterstützen und ihnen keinen Bildungsweg vorschreiben. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, eine umfassende pädagogische und psychologische Bildung sowie eine hohe Fachkenntnis sind hierfür die Grundlage. Daher unterstützt die Grüne Jugend den Aufruf zum lebenslangen Lernen für Pädagogen, wie auch eine hohe Dichte an alternativen und wechselnden Freizeitangeboten an Schulen, die den Regelunterricht ergänzen, die nicht nur von Lehrern aufgeboten werden sondern besonders von Einrichtungen außerhalb der Schule mitgetragen werden können.
  • Vergleichbarkeit: Alle Bildungswege sollen Abschlüsse vorweisen können, die eine bundesweite Vergleichbarkeit haben, ohne an Qualität oder Aussagekraft einzubüßen. Dabei soll ein handwerklicher Abschluss gegenüber den Hochschulabschlüssen nicht abgewertet werden.
  • Hochschulbildung: Die Hochschulbildung soll nicht verschult werden, sondern eine größere Freiheit und Möglichkeit zur Selbsterfahrung bieten. Die Zeit an einer Hochschule sollten Studierende nicht nur der Erreichung eines Abschlusses widmen können, sondern weitere Erfahrungen im kulturellen Bereich, in anderen Wissenschaftsdisziplin oder im gesellschaftlich-politischen Bereich sammeln dürfen. Da die Schnelligkeit zur Erreichung eines Abschlusses nichts über den Erfolg eines Absolventen aussagen kann, fordern wir eine Entschleunigung der Bildung.
  • Chancengleichheit: Bildung soll frei zugänglich sein und die Differenzen zwischen „bildungsfernen Schichten“ und dem „Bildungsbürgertum“ nicht weiter aufreißen. Daher fordern wir, dass staatliche Schulen ihre Konkurrenzfähigkeit zu Privatschulen erhöhen, indem sie außerunterrichtliche Angebote und eine bessere Betreuung des einzelnen Schülers garantieren, dass Schulen für eine Diskriminierung oder eine Festigung des Schichtendenkens zur Verantwortung gezogen werden, dass Studiengebühren, die zeitgleich zum Studium erhoben werden, abgeschafft werden.

Wirtschaft und Soziales

Im Verfolgen wirtschaftlicher Ziele und dem damit verbundenen Erhalt ökonomischer Prosperität haben die Einhaltung ökologischer und sozialer Prinzipien Priorität, die einen langfristigen und deshalb nachhaltigen Bestand der Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft selbst sichern. Dabei befinden wir das Modell der Marktwirtschaft für die bisher zweckmäßigste und funktionierendste Organisationsstruktur ökonomischer Prozesse in größeren Gemeinschaften. Darunter verstehen wir das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Für uns unterliegt wirtschaftliches Vorankommen aber nicht der Bedingung allgemeinen und maximalen Wachstum in allen Bereichen. Wachstum ist ein Bewertungskriterium für Veränderungen in bestimmten Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig ist aber eine Vergrößerung der Aktivität nicht immer gut. Je nach langfristiger Folgewirkung bestimmter ökonomischer Tätigkeit kann anhand anderer, als primäre einzustufender Ordnungsprinzipien, auch eine Reduzierung wirtschaftlicher Tätigkeit von gesellschaftlichem Mehrwert sein. Wirtschaftliches Handeln und Schaffung ökonomischer Mehrwerte sind Mittel zum Zweck der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele und nicht Zweck an sich.

Arbeit, ehrenamtliche wie auch monetäre vergütete Tätigkeit, ist einer der wesentlichen Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe. Unterstützt durch Bildung, Kultur, Sport und Medien ist sie zu fördern und so ein gemeinschaftliches Miteinander und Handeln zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Erwerbsarbeit, sondern der Teilhabe an der gesellschaftlichen Aktivität. idealerweise als eigenverantwortliches Handeln. Dabei darf die Möglichkeit und das Tätig-sein in diesem Sinne nicht grundsätzlich über diese Teilnahme am gesellschaftlichen Miteinander entscheiden.

Sowohl bei der Arbeit, wie auch der Wirtschaft sind in Thüringen regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken, da dies ökologischen und gemeinschaftsorientierten Prämissen mehr entspricht als eine nationenweite oder internationale Orientierung. Dies soll nicht heißen, es könne nicht einzelne Zweige mit einer weiteren Wirkungsspektrum geben, aber gemessen an der Infra- und Industriestruktur ist eine Hervorhebung durchaus angemessen und eine Vernetzung mit umliegenden Regionen eher zu fördern als eine globale Ausrichtung. Für die Finanzgeschäfte innerhalb Thüringens sollte nicht der Maßstab des rein kapitalistischen Wachstums von zentraler Bedeutung sein. Nach Möglichkeit sind Anlageprodukte regional zu organisieren, um Bürgerbeteiligung zu fördern.

Insgesamt betrachtet hängen wirtschaftliche Abläufe und das soziale Gefüge, insbesondere über den Faktor der benannten Formen von Arbeit, eng miteinander zusammen und sind aus der langfristigen und nachhaltigen Perspektive in ihrer Entwicklung in Einklang zu bringen. Über den privaten Bereich, also Freizeit als das Tätigsein und Miteinander abseits der Arbeit möchten wir keine Maßstäbe anlegen, außer das die individuelle Gestaltung seiner Lebenszeit von Toleranz und Offenheit untereinander geprägt sein sollte.

Gesundheit

Das grüne Gesundheitssystem weiterdenken – über die Bürger*innenversicherung hinaus Gerechtigkeit schaffen

Gesundheit ist die Voraussetzung dafür, dass ein Individuum sich selbst entfalten und Teil einer Gesellschaft sein kann. Aus diesem Grund ist es unser Anspruch, jedem einzelnen Menschen die bestmögliche Gesundheitsförderung und medizinische Versorgung zu ermöglichen, unabhängig seines Einkommens. Gleichzeitig muss Gesundheitsversorgung mit anderen wichtigen Aufgaben einer Gesellschaft wie gleichen Bildungschancen und Inklusion in Einklang gebracht werden. Daraus ergibt sich einerseits die Aufgabe, das Gleichgewicht der Ausgaben in diesen Bereichen immer wieder neu auszubalancieren. Andererseits folgt aber auch die Verpflichtung zu einer rationalen und effizienten Gesundheitsversorgung. Trotz Lobbydrucks und des erstarkenden Trends in Richtung einer Mehrklassenmedizin ist das hiesige Gesundheitssystem im internationalen Vergleich leistungsfähig. Gleichwohl ist es leider auch gekennzeichnet durch permanente Kostensteigerungen, eklatante Intransparenz und kontraproduktive Anreizsysteme. Hieraus folgen erhebliche Ineffizienzen. Wird die derzeitige Entwicklung nicht aufgehalten, muss in Zukunft entweder die Versorgung für die Versicherten deutlich eingeschränkt werden, oder aber andere gesellschaftliche Aufgaben müssten dem Gesundheitswesen noch deutlicher nachgeordnet werden als heute. Beide möglichen Szenarien sind in unseren Augen nicht vorstellbar ohne eine gesellschaftliche Destabilisierung, die verhindert werden muss. Deswegen ist es notwendig, dort anzusetzen, wo Veränderungen am schwierigsten durchzusetzen sind: Die Strukturen der Gesundheitsversorgung müssen grundlegend überdacht werden und gegen die Widerstände der starken Interessenvertretungen verändert werden, hin zu einem System, das auch für Außenstehende durchschaubar wird. Bedeutende Verbesserung der derzeitigen Ungerechtigkeiten in der Finanzierung des Gesundheitssystems können durch den Umstieg in die Bürger*innenversicherung erreicht werden. Die Fragen nach Behandlungsqualität und Ausgabenkontrolle sind aber nicht allein durch dieses andere Finanzierungssystem lösbar: Dem Gerechtigkeitsanspruch auf der Einnahmenseite muss Gerechtigkeit bei den Ausgaben zur Seite gestellt werden. Es müssen endlich faire Bedingungen zwischen Patient*innen und Behandelnden hergestellt werden, aber auch zwischen Behandelnden und den pharmazeutischen und medizintechnischen Herstellern, zwischen Gesundheitssystem und Gesellschaft.

Die folgenden Punkte sollen die notwendigen Änderungen hin zur Umsetzung dieser Ziele skizzieren.

  1. Eines der grundsätzlichen Probleme im Gesundheitssystem besteht derzeit darin, dass die*der Behandelnde selbst in großem Umfang über Angebot und Nachfrage entscheidet: Sie*er stellt Erkrankungen fest, verdient aber gleichzeitig daran, diese Erkrankungen zu behandeln. Trotz dieser Machtfülle aber werden die Behandelnden nur in sehr eingeschränktem Maße kontrolliert. Wir streben aus diesem Grund die radikale Änderung des Vergütungssystems an: Jegliche finanzielle Entlohnung muss sich daran orientieren, ob die körperliche, geistige und soziale Gesundheit der Patientin/des Patienten bestmöglich erhalten oder verbessert wurde. Ansätze dazu existieren bereits. Ihr konsequenter Ausbau würde es ermöglichen, auch wichtige medizinische Qualitätskriterien zu fördern, die derzeit aufgrund fehlender Vergütung vernachlässigt werden: Gesprächszeit, gute Pflege, das Unterlassen unnötiger Untersuchungen und Therapien, leitlinienkonforme Behandlungen genauso wie der Abbau von Überkapazitäten und konsequente Qualitäts- und Hygienesicherung. Denn diese Gesellschaft finanziert das Gesundheitssystem nicht, um die Fallzahlen der Krankenhäuser zu steigern. Sie finanziert die Chance eines jeden Individuums, sein Leben in bestmöglichem Wohlergehen und in Selbstbestimmung zu verbringen.
  2. Im derzeitigen System sind Fehlverhalten, insbesondere Fehlabrechnung und Korruption in einem Maße verbreitet, dass korrektes Verhalten zum Wettbewerbsnachteil wird. Schwerpunktsstaatsanwaltschaften existieren derzeit ausschließlich in Hessen; das Bundeskriminalamt verweist darauf, dass es selbst nicht über die notwendige Expertise zur Aufklärung von Delikten im Gesundheitswesen verfügt. Angesichts dieser mangelhaften behördlichen Strukturen können die stationär Tätigen darauf vertrauen, dass Fehlverhalten und Korruption ihrerseits nur in einem Bruchteil der Fälle aufgeklärt werden. Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass Ärzt*innen frei von Fehlverhalten sind: Medizinische Versorgung kann nicht ohne eine handlungsfähige juristische Komponente funktionieren. Obwohl verlässliche Zahlen zu Umfang der Kosten von Korruption und Fehlverhalten aufgrund mangelnder Forschung derzeit noch nicht existieren, muss davon ausgegangen werden, dass ihre konsequente Bekämpfung enorme Einsparpotentiale birgt. Zu diesem Zweck müssen Staatsanwaltschaften und ermittelnde Behörden mit Expertise ausgestattet werden und rechtliche Konsequenzen konkretisiert werden.
  3. Fehlende Anreize prägen auch das derzeitige System der Forschungsförderung in translationaler und klinischer Forschung, mit direkten Auswirkungen auf die Krankenversorgung. Die überwältigende Mehrheit klinischer Forschungsvorhaben wird privat finanziert, wobei gerade private Finanzierer*nnen ein Interesse ausschließlich an der Evaluation potentiell umsatzsteigernder Therapieneuerungen besitzen. Die Weiterentwicklungen von Therapien mit großem medizinischem Potential, für die kein Interesse seitens der Industrie besteht, ist jedoch extrem unterfinanziert. Damit wird eine Verbesserung der Behandlungsqualität verhindert. Die öffentliche Hand und Versicherungen sind stärker gefordert, im eigenen Interesse die klinische und translationale Forschung bedeutend zu stärken.

Genderpolitik

Es muss eine Neugestaltung der Geschlechterpolitik stattfinden! Wir fordern als Vision für das Zusammenleben von Menschen die Dekonstruktion des Geschlechterbegriffs mit dem Ziel des Degendering.

Degendering umfasst die Auflösung von sozialem und biologischem Geschlecht als Kategorisierungsmerkmale und Einflussfaktor der persönlichen Chancen von Menschen. Biologisch ist das Geschlecht durch verschiedene Faktoren bestimmt (Chromosomen, Hormone, Morphologie und primäre wie sekundäre Geschlechtsmerkmale), welche sich widersprechen können. Deshalb ist humanbiologisch die eindeutige Zuordnung eines jeden Menschen nicht möglich. Das soziale Geschlecht ist durch die kulturellen bzw. gesellschaftlichen, äußeren Umstände bestimmt, und umfasst Aussehen und Charakter eines Menschen; Rollenvorgaben für Geschlechter aufgrund von Denkweisen ergeben sich daraus. Degendering ist nötig, da das Prinzip des Gender-Mainstreaming die Kategorisierung in zwei Geschlechterbegriffe (Mann/Frau) zementiert und nicht auf die Strukturen unserer Gesellschaft eingeht.

Der Weg zum Degendering umfasst drei Aspekte: Zunächst muss eine rechtliche Gleichheit für alle Menschen – egal, welcher Geschlechterkategorie sie sich zugehörig fühlen – geschaffen werden. Dann müssen die Strukturen reflektiert werden, die Differenzen zwischen Menschen schaffen, beispielsweise geschlechterbestimmte Berufsbilder. Schließlich müssen durch politische Maßnahmen das soziale und biologische Geschlecht dekonstruiert werden. Dekonstruktion bedeutet die Auflösung des Geschlechts als Entscheidungskriterium. Mittel dazu kann nicht die Zementierung des Geschlechterdenkens durch harte Quotierung sein, sondern im Gegenteil sollte die Quotierung tendenziell aufgeweicht werden. Ziel ist, dass eine Quotierung generell überflüssig wird, weil die Gesellschaft die Geschlechterfrage nicht mehr stellen braucht!

Anstelle von Monokategorisierung muss eine Kategorienvielfalt zur Entscheidungsfindung beitragen – also weder Leistung noch das sogenannte Geschlecht allein. Die GRÜNE JUGEND Thüringen möchte deshalb eine weiche Quotierung für alle Ämter und Delegierungen durchsetzen, um Gender-Mainstreaming zu vermeiden, denn Gender Mainstreaming führt auch zur Zementierung von willkürlichen Kategorien und widerspricht in Teilen dem Ziel des Degendering.

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